Das Institute for Global Peacecraft ist eine nichtstaatliche Organisation mit besonderem Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat. Es trägt durch schriftliche Erklärungen und Veranstaltungen zur Arbeit der Vereinten Nationen bei. Die nachstehenden Fragen und Antworten beschreiben diese Arbeit und erläutern, was der Status bedeutet. Der Aufbau des Systems der Vereinten Nationen ist im Organigramm des Systems der Vereinten Nationen dargestellt.
Ist das Institut Teil der Vereinten Nationen?
Nicht als Organ der Vereinten Nationen. Das Institut ist eine unabhängige nichtstaatliche Organisation, die nach schwedischem Recht eingetragen ist und besonderen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat hat. Es wurde weder von der Generalversammlung noch von einem anderen Organ der Vereinten Nationen eingerichtet, es ist nicht Teil des Sekretariats oder eines Fonds, Programms oder einer Sonderorganisation, und die Personen, die mit ihm arbeiten, einschließlich seiner Forschungstrainees, sind keine Bediensteten der Vereinten Nationen. Es verwendet den Namen und das Emblem der Vereinten Nationen nicht als seine eigenen und spricht nicht für die Organisation. Seine Satzung beschreibt es als politisch neutral, überparteilich, konfessionell ungebunden und nichtstaatlich.
Was bedeutet besonderer Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat?
Der Konsultativstatus ist die Beziehung zwischen dem Wirtschafts- und Sozialrat und nichtstaatlichen Organisationen; er wird durch die Resolution 1996/31 des Wirtschafts- und Sozialrats geregelt. Nach dieser Resolution ist der besondere Konsultativstatus für Organisationen bestimmt, „die nur in einigen bestimmten Tätigkeitsbereichen des Rates und seiner Nebenorgane eine besondere Sachkunde aufweisen beziehungsweise sich damit befassen“. Organisationen mit besonderem Konsultativstatus können Vertreter benennen, die als Beobachter auf öffentlichen Sitzungen des Rates und seiner Nebenorgane anwesend sind, und können zu Fragen, zu denen sie eine besondere Sachkunde haben, schriftliche Erklärungen vorlegen. Der Status des Instituts ist in seinen beiden schriftlichen Erklärungen an den Menschenrechtsrat, A/HRC/58/NGO/136 und A/HRC/60/NGO/307, festgehalten, die es als „eine nichtstaatliche Organisation mit besonderem Konsultativstatus“ (inoffizielle Übersetzung) beschreiben.
Was hat das Institut bei Organen der Vereinten Nationen eingereicht?
Drei schriftliche Erklärungen, jede von den Vereinten Nationen veröffentlicht:
- A/HRC/58/NGO/136, „Reinforcing the Foundations of Peace and Human Rights: A Call for Philosophical and Scientific Rigour“, Menschenrechtsrat, achtundfünfzigste Tagung, Tagesordnungspunkt 3, verteilt am 20. Februar 2025.
- E/C.2/2025/CRP.48, Punkt 66, eine Erklärung an den Tagungsteil auf hoher Ebene des Wirtschafts- und Sozialrats, Tagung 2025, zu Ziel 16, Juli 2025.
- A/HRC/60/NGO/307, „From Exploitation to Equitable Peace: Advancing Economic Justice Through Irenomics“, Menschenrechtsrat, sechzigste Tagung, Tagesordnungspunkt 3, verteilt am 27. August 2025.
Was hat das Institut vorgeschlagen?
Zwei der Erklärungen fordern auf der Ebene der Vereinten Nationen eine klarere Darstellung dessen, was Frieden ist. In seiner Erklärung an den Tagungsteil auf hoher Ebene des Wirtschafts- und Sozialrats (E/C.2/2025/CRP.48) empfahl das Institut unter anderem, „einen Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Frieden einzusetzen, der die sich wandelnden normativen, wissenschaftlichen und operativen Dimensionen des Friedens untersucht“, und „einen ECOSOC-Ausschuss für Frieden zu schaffen, der sich der Untersuchung der empirischen und philosophischen Grundlagen von Frieden und Menschenrechten widmet“ (inoffizielle Übersetzung). In A/HRC/58/NGO/136 schlug es vor, dass der Menschenrechtsrat die Einrichtung eines ständigen, interdisziplinären Forschungsgremiums zu den philosophischen Grundsätzen von Frieden und Menschenrechten erwägen möge. Dies sind die Vorschläge des Instituts; kein Organ der Vereinten Nationen hat auf sie hin gehandelt.
Hat das Institut Veranstaltungen bei den Vereinten Nationen organisiert?
Ja, eine. Am 24. März 2025 organisierte und moderierte das Institut von 12 bis 13 Uhr eine Nebenveranstaltung auf der achtundfünfzigsten Tagung des Menschenrechtsrats, „The Future of Peace: Defining a Foundation for Global Peacecraft“, in Saal XXV des Palais des Nations in Genf. Dem Podium gehörten die Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und internationale Solidarität und der Exekutivdirektor des Internationalen Friedensbüros (International Peace Bureau) an. Der Direktor moderierte und stellte die Forschung des Instituts vor.
Nebenveranstaltung auf der achtundfünfzigsten Tagung des Menschenrechtsrats
Ergreift das Institut in bestimmten Konflikten Partei?
Nein. Das Institut ergreift Partei für den Frieden, nicht für einen Staat, eine Partei oder eine Bewegung. Nach seiner Satzung ist es unabhängig: politisch neutral, überparteilich, konfessionell ungebunden und nichtstaatlich. Seine Forschung kann ein Verhalten nach den von ihm veröffentlichten Definitionen, nach angegebenen Kriterien und auf der Grundlage der Belege als friedlich oder gewaltsam beschreiben. Solche Beschreibungen betreffen das Verhalten, nicht die Identität eines Staates, einer Partei oder einer Person.
Wie können ein Mitgliedstaat, eine Einrichtung der Vereinten Nationen oder Forschende mit dem Institut zusammenarbeiten?
Ständige Vertretungen, Einrichtungen der Vereinten Nationen und Forschende können dem Institut zu seiner Forschung oder zu einer Erklärung oder Veranstaltung schreiben. Das Institut bietet Einrichtungen der Vereinten Nationen auf Anfrage Analysen an. Forschende können eine Forschungspartnerschaft vorschlagen. Studierende und Nachwuchsforschende können sich auf ausgeschriebene Plätze im Forschungstraineeprogramm bewerben.
